Allgemeine Informationen zur logopädischen Therapie
- Ob eine logopädische Therapie notwendig ist oder nicht, entscheidet der Arzt. Folgende Ärzte können bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen: Hausärzte, Kinderärzte,
Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Phoniater, HNO-Ärzte, sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
- Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
- Eine Therapiesitzung dauert 30, 45 oder 60 Minuten und kann als Einzel- oder Gruppentherapie verordnet werden. Die Behandlungen können ein- bis mehrmals pro Woche stattfinden. Auch Hausbesuche
sind nach Verordnung möglich. Wie lange die gesamte logopädische Behandlung dauert, hängt von der Art und Schwere der vorliegenden Störung ab.
Wir bieten Ihnen eine ausführliche Diagnostik, individuelle Behandlungsplanung, Therapie und Angehörigenberatung in folgenden Bereichen:
Sprachstörungen bei Kindern
- Sprachentwicklungsstörungen aller Art (z.B. im Bereich Grammatik oder Wortschatz)
- Auffälligkeiten bei mehrsprachiger Sprachentwicklung
- Sprachentwicklungsstörungen bei geistiger oder Mehrfachbehinderung
- kombinierte Sprach- und Sprechstörungen bei auditiver Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung (AVWS)
Sprechstörungen bei Kindern
- Störungen der Aussprache (phonetisch-phonologische Störungen/Dyslalie)
- Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
Stimmstörungen bei Kindern
- organische Stimmstörungen (Dysphonie)
- funktionelle Stimmstörungen (Dysphonie) z.B. bei Fehlgebrauch/ Überbelastung der Stimme
- Näseln (Rhinophonie) z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Fehlbildungen
Stimmstörungen bei Erwachsenen
- organische Stimmstörungen (Dysphonie) z.B. bei Stimmlippenlähmung und nach Operationen im Kopf-Hals-Bereich
- funktionelle Stimmstörungen (Dysphonie) z.B. bei Sprechberufen und Fehlgebrauch/ Überbelastung der Stimme
- Zustand nach teilweiser oder totaler operativer Kehlkopfentfernung (Laryngektomie)
Schluckstörungen bei Kindern
- myofunktionelle Störungen (z.B. im Zusammenhang mit Zahn- oder Kieferfehlstellungen
Bitte beachten Sie:
Aufgrund fehlender Spezialisierungen in der derzeitigen Teamkonstellation ist eine Behandlung neurologischer Störungsbilder derzeit leider nicht möglich.
Hierzu zählen beispielsweise Aphasie, Dysphagie, Dysarthrie nach Schlaganfall, Hirnblutung, Schädel-Hirn-Trauma oder degenerativen Erkrankungen (z.B. Parkinson, Multiple Sklerose oder Amyotrophe
Lateralsklerose)
Neben den kassenärztlichen Leistungen bieten wir weitere individuelle Leistungen an:
- Vorträge für Eltern und Erzieher/Innen zum Thema
- Sprachentwicklung/Sprachförderung
- wann ist eine Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen notwendig
- Präventivseminare zur Stimmarbeit für Lehrerinnen und Erzieherinnen oder Menschen mit anderen stimmbelastenden Tätigkeiten